ist ein eigenständiges Heilverfahren im
			Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, 
			psychosozialen oder
			auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und 						Leidenszuständen. Sie
			besteht gleichzeitig neben anderen Heilverfahren, wie z.B. der 					medizinischen oder der klinisch-psychologischen Behandlung.
			
					Die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung wird durch eine vertrauensvolle, stabile Beziehung zwischen Therapeut/in und Patient/in geschaffen.
				In einer Atmosphäre von Respekt, Wertschätzung und Empathie können neue Perspektiven eröffnet und Möglichkeiten für eine Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität gefunden werden.
				Der geschützte Rahmen der Therapie ermöglicht das Erleben / Verstehen unbewusster Konflikte und ihrer Lösungsversuche als innerseelischen Prozess.
		  
		   	Ziele der Psychotherapie sind
		  
			
seelische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern
			Verhaltensweisen und Einstellungen, die einen Leidensdruck verursachen zu verändern
			psychosomatische Leiden zu mildern
			persönliche Kräfte und Fähigkeiten bewusst zu machen
			Ressourcen zu aktivieren
			die persönliche Entwicklung und Reifung zu fördern
			die Kreativität, das Selbstwertgefühl und die Lebensfreude zu steigern
			die Fähigkeit zu erlangen, das Leben zu genießen
			die Autonomie zu fördern und zu unterstützen
			Traumen zu verarbeiten und Defizite abzubauen
			Selbstmanagement und Eigenverantwortung zu entwickeln
			in der Gegenwart zu leben und Zukunft zu haben
		  
		  
		  	
Meine Schwerpunkte
		  
		  
		  	
			  		
			  		| Ängste										 																														
							  Zwänge Depressionen
 Krisenintervention
 Traumabearbeitung
 Burn – Out Syndrom
 Psychosomatische Erkrankungen
 
 | Mobbing Selbsterfahrung
 Selbstmanagement
 Selbstwertprobleme
 Beziehungsprobleme
 Scheidung / Trennung
 Beratung bei Lebenskrisen
 
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			Krankenkassenrückverrechnung möglich - 
			alle Krankenkassen refundieren derzeit einen Anteil von € 21,80 pro Therapiesitzung!
			
			
			PthG § 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.